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Recht auf Gesundheit… – Die Politik im Reagenzglas: ratlos

February 22nd, 2008 by admin

Von dem existierenden Recht auf Gesundheit höre ich heute das
erste Mal. Vor welchem Gericht kann man es gegebenenfalls einklagen
(für den Fall, daß meine
Gesundheit im Alter nachlassen sollte)?

Wahrscheinlich wird er dann seinen Arzt verklagen, weil der ihm nicht
mehr helfen kann, er also starke Schmerzen hat und Einbußen in
der Lebensqualität. Warum soll man sich noch Gedanken darüber
machen, ob der Arzt ihm helfen kann? Er muß es einfach
können.
Siehe auch das absolut unhaltbare Urteil gegen einen Arzt, der einer
Frau bescheinigte daß Ihr Kind im Rahmen der Meßgenauigkeit
nicht behindert ist. Als es behindert zur Welt kam verklagte die Frau
den Arzt und bekam 100.000 DM. Fragt sich, wem diese zustehen, der Frau
oder dem Kind. In Zukunft wird es so aussehen, daß kein Arzt mehr
bereit ist Untersuchungen durchzuführen, da er ja mit der
Geisteshaltung solcher Frauen und Männer rechnen muß, die
meinen, die Medzin könne alles und sie hätten Rechte, anstatt
Pflichten, wenn sie ein Kind zur Welt bringen.