>
> > > Andere juristische Gründe gegen
> > > eine Neuveröffentlichung gibt es nicht,
> >
> > Eben das ist falsch. Laut Bayrischer Staatskanzlei:
> >
> > `Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von “Mein Kampf”
> > kann
Archive for July, 2008
Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit
Wednesday, July 30th, 2008
Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit
Tuesday, July 29th, 2008
gesundheite juristische Gründe gegen
> > eine Neuveröffentlichung gibt es nicht,
>
> Eben das ist falsch. Laut Bayrischer Staatskanzlei:
>
> `Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von “Mein Kampf”
> kann
Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit
Monday, July 28th, 2008
> Sicher kenne ich den Unterschied,
Warum kanzelst Du dann den Vorposter ab, indem Du ihm
unterstellst, er habe von Verboten gesprochen? Er sprach
ausdrücklich von Tabus.
[...]
> berechtigt ist. Von einem in der Öffentlichkeit stehenden Politiker
> jedenfalls muss man erwarten, dass er hier das nötige Feingefühl
> aufbringt und etwas anders argumentiert als der Stammtisch.
Selbstverständlich. Nichts würde mir ferner liegen, als
Hohmann in der Hinsicht in Schutz zu nehmen. Andererseits ist
es mir lieber er redet Klartext und man weiß jetzt, wes
Geistes Kind er ist.
> Meine Position hinsichtlich Hitlers “Mein Kampf” ist absolut
> wasserfest: das Buch ist in DE nicht verboten und war es nicht.
So weit richtig.
> Es
> unterliegt demselben urheberrechtlichen Schutz wie alle anderen
> Werke, und da der Inhaber der Rechte eine Neuveröffentlichung nicht
> genehmigt, ist diese eben verboten.
Immer noch richtig.
> Andere juristische Gründe gegen
> eine Neuveröffentlichung gibt es nicht,
Eben das ist falsch. Laut Bayrischer Staatskanzlei:
`Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von “Mein Kampf”
kann
Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit
Friday, July 25th, 2008
> > Die von Dir behaupteten, aber absolut nicht existierenden Verbote.
> > Das freundlichste, was man Dir dazu noch entgegnen kann, ist der
> > Hinweis auf “Pisa”.
>
> Wenn Du mit der PISA-Keule kommt, mußt Du Dir die Frage
> gefallen lassen, ob Du den Unterschied zwischen Tabu und
> Verbot verstanden hast.
>
> (Das einzige von ihm angesprochene vermeintliche Verbot ist
> die Sache mit _Mein Kampf_, und da ist Deine Position mit
> Verlaub auch nicht ganz wasserfest. Ein Nachdruck wäre
> nämlich auch ohne die Urheberrechtsfrage höchstwahrscheinlich
> strafrechtlich relevant.)
Sicher kenne ich den Unterschied, und natürlich gibt es – durchaus
verständlich – gewisse Tabus, an die wir bis heute nicht rühren
dürfen. Beispielsweise müssen wir Deutsche uns mit Kritik gegenüber
antipalästinensischer Politik Israels schon ein wenig zurückhaltender
verhalten als Angehörige anderer Nationen – auch wenn diese durchaus
berechtigt ist. Von einem in der Öffentlichkeit stehenden Politiker
jedenfalls muss man erwarten, dass er hier das nötige Feingefühl
aufbringt und etwas anders argumentiert als der Stammtisch.
Meine Position hinsichtlich Hitlers “Mein Kampf” ist absolut
wasserfest: das Buch ist in DE nicht verboten und war es nicht. Es
unterliegt demselben urheberrechtlichen Schutz wie alle anderen
Werke, und da der Inhaber der Rechte eine Neuveröffentlichung nicht
genehmigt, ist diese eben verboten. Andere juristische Gründe gegen
eine Neuveröffentlichung gibt es nicht, das Buch darf antiquarisch
frei gehandelt werden, und es liegt in den meisten Bibliotheken zur
Ausleihe oder Einsichtnahme aus.
Tom Berger