href=”http://www.apd.info/2008/07/15/langjaehriger-krankenhaus-geschaeftsfuehrer-mit-festakt-verabschiedet/”>gesundheit und Du blafaselst.
>
> Entweder, Du hast meine Darlegungen überhaupt nicht gelesen,
> oder vorne und hinten nicht verstanden. Das wird auch der
> Grund sein, warum Du darauf nicht antwortest, sondern den
> Teil komplett gesnippt hast.
Nun, ich habe dort Blafasel gefunden, auf das zu antworten sich nicht
lohnte.
> > … die keine juristische Instanz ist, sondern die Urheberrechte
> > wahrnimmt. Und ich sauge mir keineswegs aus den Fingern, dass das
> > Buch antiquarisch völlig frei gehandelt werden darf und in tausenden
> > von öffentlichen Bibliotheken zur Ausleihe bereit liegt.
>
> Wie ich schon sagte, hängt das von der Präsentation ab.
Damit widersprichst Du Dir doch selber. Entweder enthält das Buch
strafrechtlich relevanten Text oder nicht. Wenn die Präsentation
strafbare Inhalte hat, dann ist selbstverständlich solche Art der
Präsentation verboten, aber das hat mit dem Buch absolut nichst zu
tun. Du darfst das Buch beim privatverkauf auch nicht mit einem
verkehrsunsicheren Fahrzeug ausliefern, und Du willst daraus doch
nicht auch noch ein neues Verbot des Buchs konstruieren, oder?
> Also gib es zu: Du hast meine Argumentation überhaupt nicht
> gelesen. Ich habe ausführlich dargelegt, daß es je nach Sachlage
> strafrechtlich relevant sein kann oder auch nicht. Bei neutraler
> Präsentation gibt es keine Probleme.
… und bei Auslieferung in einem fahrtüchtigen, TÜV-geprüften,
versicherten und zugelassenen Fahrzeug durch einen nüchternen und
fahrtüchtigen Fahrer, der über eine für das Fahrzeug nötige
Fahrerlaubnis verfügt, ebenfalls nicht. Was hat das damit zu tun?
Du behauptest, das Buch enthalte strafrechtlich relevanten Text,
weshalb auch andere
Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit
July 21st, 2008 by admin