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Re: Das Recht auf unbegrenzte Dummheit! – Dieser Klick schadet ihrer Gesundheit

August 1st, 2008 by admin

gesundheitbt nichts, was eine Neuauflage dann verhindern könnte.
>
> Doch. Das kannst Du jetzt noch so oft leugnen, das ändert
> nichts an der juristischen Sachlage.
Nein, und Du blafaselst.
> Alles, was ich hier zu dem
> Thema geschrieben habe, sauge ich mir (im Gegensatz zu Dir)
> nicht aus den Fingern. Es deckt sich z.B. mit der Auffassung
> der bayrischen Staatskanzlei.
… die keine juristische Instanz ist, sondern die Urheberrechte
wahrnimmt. Und ich sauge mir keineswegs aus den Fingern, dass das
Buch antiquarisch völlig frei gehandelt werden darf und in tausenden
von öffentlichen Bibliotheken zur Ausleihe bereit liegt. Beides
müsste verboten sein, wenn man Deiner Argumentation folgt, denn das
StgB kümmert sich ganz und gar nicht darum, was das UrhG sagt.
> Es könnte u.U. etwa in einer kritischen Edition neu aufgelegt
> werden, das würde wahrscheinlich nicht beanstandet werden.
> Das wäre dann von Gerichten im Einzelfall zu entscheiden, so
> wie auch jetzt der Wiederverkauf von Gerichten im Einzelfall
> zu entscheiden ist.
Der Wiederverkauf wird derzeit in Streitfällen in Einzelfällen
entschieden, weil es eben grundsätzlich Einzelfälle sind, bei denen
das Urheberrecht verletzt wird (und zwar NUR das UrhG – z.B. bei
gewerblichem Import aus USA das Verbreitungsrecht). Einzelne
antiquarische (!) Exemplare dürfen völlig problemlos auch gewerblich
gehandelt werden, und im P2P Bereich sowieso, denn dabei ist das
Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft. Und nicht zuletzt liegt das
Buch ganz offen in tausenden von Bibliotheken aus, was nach Deiner
Auffassung dann ebenso verboten sein müsste wie der Verkauf.
Andere juristische Hindernisse als das UrhG gegen eine
Weiterverbreitung des Buchs gibt es nicht, auch wenn Du das noch so
oft wiederholst.
Tom Berger